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04207-91159-0


Allgemeine Geschäftsbedingungen
  
(Stand 07/2005)


Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der anliegenden Exposèbeschreibung Bestandteil
der beiderseitigen Vereinbarungen.

1.   Wir versichern, dass wir vom Verkäufer / Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den
genannten Bedingungen anzubieten.

Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns vom Verkäufer / Vermieter erteilte Informationen. Wir sind selbst-
verständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers/Vermieters
keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.


2.   Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers
des Objekts diesen Umstand dem Makler unter Offenlegung  der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine
Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposè an den Interessenten im Falle eines
Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet  ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

3.   Das vorliegende Exposè sind nur für den uns anliegend genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und
darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposès berechtigt
uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.

4.   Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht.
Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich
geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. 

5.  Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder meiner Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder
sonstigen Vertrages entsteht uns ein Honoraranspruch in ortsüblicher Gebühr des Landesverbandes Bremen / Bremerhaven
Rind Deutscher Makler  Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Interessent den erhaltenen Nachweis an einen
Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kauf- bzw. Projektpreis bzw. dem
Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc..

Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, dass der Empfänger
des Exposès dem Makler am Tage des Kauf-/ Mietvertragsabschlusses für das im Exposè näher bezeichnete Objekt
die vereinbarte Provision zu bezahlen hat.

Der Empfänger des Exposès hat die vereinbarte Provision auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der
 inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher,
wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. 

6.   Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Kauf/Mietvertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der
der Empfänger des Exposès in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet
der Empfänger des Exposès auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der
gesetzlichen Voraussetzung des Provisionsanspruches beruft.

Kommt ein Kauf/Mietvertrag über ein anderes dem Verkäufer/Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte
Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des
Kauf/Mietvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
 

7.   Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer
vorbehalten. 

8.   Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oyten.
Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat,
Achim / Verden. 

9.   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.


 

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